Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ungültig
16. April 2012
Kleve
veröffentlicht am: 16. April 2012 um 10:18:34
Ab dem 26. Juni benötigen alle Kinder einen eigenen Pass für den Grenzübertritt
KREIS KLEVE. Ab dem 26. Juni 2012 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, auch Pässe für Kinder in Form von Einzeldokumenten auszustellen. Hierdurch sind mit Ablauf des 25. Juli 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und nur eigene Reisedokumente berechtigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt.
Eltern müssen somit vor einer Auslandsreise rechtzeitig eigene Reisedokumente für ihre Kinder bei ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Dies können je nach Alter und Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe oder auch Personalausweise sein. Sofern für Kinder bereits ein eigenes Reisedokument ausgestellt wurde, behält dies seine Gültigkeit.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass diese Regelung auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union und dem sogenannten „Schengen-Raum“ gilt. Trotz ausgesetzter Grenzkontrollen ist auch dort immer ein gültiges Reisedokument mitzuführen.
Im Übrigen behalten die Reisepässe mit Kindereintrag für die Eltern uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Eine Streichung des Eintrages durch die Passbehörde ist daher nicht erforderlich.
Eigene Reisedokumente für Kinder rechtzeitig beantragen
Insbesondere in den anstehenden Sommerferien werden wieder vermehrt Auslandsreisen angetreten. Eltern mit entsprechenden Kindereinträgen in ihrem Reisepass werden daher gebeten, rechtzeitig die Ausstellung eigener Reisedokumente für ihre Kinder bei den Bürgerbüros ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen.